Anpassung der Zutrittsregelungen in den Sporthallen!!!
In Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand werden aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung vom 09.12.2021 die Zutrittsregelungen für die Sportstätten des TuS 82 Opladen angepasst.
Fortan wird die 2G Regelung aus der Coronaschutzverordnung auf die Sportstätten angewendet. Das bedeutet, dass eine Testung nicht mehr erforderlich sein wird. Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, werden aber in enger Abstimmung mit dem Vorstand und den Abteilungsleitungen vor Aufnahme des Spielbetriebes im Jahr 2022 neu bewertet und ggf. angepasst/vereinheitlicht.
gez. Der Vorstand