Trainingsbetrieb nach den Sommerferien
Dazu zählt u.a.:
- Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln des Schwimmbades, z.B. Maskenpflicht bis zu den Duschen
- Eine maximale Belegung der 25-m-Bahnen mit 8 Personen
- Führen von Anwesenheitslisten
- Und viele weitere Punkte, über die wir euch im Detail informieren werden.
Bitte schaut an dieser Stelle wieder nach, ob es Neuigkeiten gibt. Wir treffen euch an eurem ersten regulären Schwimmtag VOR dem Schwimmbad um alles Wesentliche mit euch zu besprechen! Dies gilt auch für die Schwimmkurse.
Auch den Kursbetrieb werden wir wieder aufnehmen können - hier gelten die Vorgaben des § 1. Abs. 2 CoronaSchVO, also eine maximale Gruppengröße von 30 Personen für den nicht-kontaktfreien Sport. Mit unseren Gruppen im Nichtschwimmerbreich liegen wir deutlich darunter.