2 G Regelung
Liebe Eltern, liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,
um den Schwimmbetrieb weiterhin sicher aufrecht erhalten zu können, benötigen wir weiterhin eure Hilfe.
Ganz wichtig: Für alle ab 16 gilt 2G!!!
Darüber hinaus: Bitte zieht euch eure Schwimmkleidung unter eure reguläre Kleidung um die Zeit in den Umkleiden zu minimieren. Kommt nur gesund zum Training und achtet auf alle Hygienemaßnahmen. Die Eltern werden weiterhin gebeten das Schwimmbad nicht zu betreten. Sollte die unbedingt nötig sein, sprecht bitte die Trainerin oder den Trainer an. Selbstverständlich gilt auch dann 2G.
Bei Fragen, wendet euch bitte an eure Trainerin oder euren Trainer.
Besten Dank!
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Ausnahmen:
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem
Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen.
Attest plus Antigen Schnelltest nicht älter als 24h oder PCR Test nicht älter als 48h
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Folgende Nachweismöglichkeiten (immer in Verbindung mit dem Personalausweis) zum Einlass in die Hallenbereiche gibt es:
Geimpfte Personen:
Nachweis über vollständigen Covid-19 Impfschutz, mindestens 14 Tage nach der zweiten zw. letzter Impfung.
Genesene Personen:
Nachweis eines Testergebnisses (Nukleinsäurenachweis mittels PCR, PoC-PCR etc.), das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt,
Genesene und geimpfte Person:
Nachweis eines positiven Testergebnisses (s. oben) in Verbindung mit dem Nachweis einer verabreichten Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.